Ein Grundstück besteht aus zwei dreieckigen Flächen. Der eine Teil ist mit Steinen gepflastert, der andere Teil ist Rasenfläche.
| Aussage | Trifft zu | Trifft nicht zu |
|---|---|---|
| Der Flächeninhalt des gesamten Grundstücks ist kleiner als 210 m². | ||
| Ein Drittel der gesamten Fläche des Grundstücks ist mit Steinen gepflastert. |